
Vertrag für die Wohnungsauflösung: Das gehört hinein
Was gehört in den Vertrag für eine Wohnungsauflösung? Auftraggeber, Leistungsumfang, Festpreis, Wertanrechnung, Widerrufsrecht und Übergabe.
Wer eine Firma mit der Wohnungsauflösung beauftragt, sollte alles Wichtige schriftlich festhalten. Ein klarer Vertrag schützt vor Nachforderungen, vor Streit über den Zustand der Wohnung und vor Überraschungen bei der Entsorgung. Diese Punkte gehören hinein.
Wer unterschreibt den Auftrag?
Vertragspartner der Firma ist, wer den Auftrag erteilt – und diese Person zahlt auch die Rechnung. Achten Sie deshalb darauf, dass die richtige Person unterschreibt.
- Erben: Bei mehreren Erben sollten alle zustimmen, denn über den Nachlass entscheiden sie gemeinsam.
- Bevollmächtigte: Eine Vorsorgevollmacht, die über den Tod hinaus gilt, berechtigt auch nach dem Todesfall zum Handeln.
- Betreuer: Zieht die betreute Person ins Pflegeheim, brauchen sie für die Kündigung der Wohnung die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Mit dem Tod endet die Betreuung.
- Nachlasspfleger: Sie beauftragen die Räumung für den Nachlass, wenn die Erben unbekannt sind.
Wer das Erbe ausschlagen möchte, sollte keinen Auftrag unterschreiben. Mehr dazu im Ratgeber Wohnungsauflösung ohne Erben.
Diese Punkte gehören in den Vertrag
- Leistungsumfang: alle Räume, auch Keller, Dachboden, Garage, Balkon und Gemeinschaftsflächen.
- Was bleibt: Gegenstände, die nicht mitgenommen werden dürfen, eindeutig benennen und markieren.
- Festpreis: inklusive Arbeit, Transport, Entsorgung und Mehrwertsteuer.
- Wertanrechnung: als eigene Position mit Betrag.
- Zusatzleistungen: etwa Küchendemontage, Halteverbotszone, Reinigung oder Renovierung.
- Termin und Übergabezustand: bis wann geräumt wird und ob besenrein oder renoviert.
- Fundstücke: Unterlagen, Bargeld, Fotos und Schmuck werden beiseitegelegt und übergeben.
- Entsorgung: fachgerecht, auf Wunsch mit Entsorgungsnachweis.
- Versicherung: eine Betriebshaftpflicht für Schäden in Wohnung und Treppenhaus.
- Zahlung: Fälligkeit und Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
Festpreis statt offener Abrechnung
Seriöse Firmen nennen nach einem Termin vor Ort oder anhand von Fotos einen verbindlichen Festpreis. Bei Angeboten nach Stunden oder Kubikmetern ohne Obergrenze steht der Endpreis erst am Schluss fest und fällt oft höher aus. Woran Sie teure Angebote erkennen, zeigt der Ratgeber Kostenvoranschlag: 4 teure Entrümpelungs-Fallen.
Widerrufsrecht bei Verträgen zu Hause oder per E-Mail
Schließen Sie den Vertrag in Ihrer Wohnung, am Telefon oder per E-Mail, haben Sie als Verbraucher in der Regel 14 Tage Widerrufsrecht. Soll die Räumung schon vorher beginnen, müssen Sie das ausdrücklich verlangen. Widerrufen Sie danach trotzdem, zahlen Sie für die bis dahin erledigte Arbeit anteilig.
Abnahme und Übergabeprotokoll
Prüfen Sie nach der Räumung gemeinsam mit der Firma, ob alles wie vereinbart erledigt ist, und halten Sie das schriftlich fest – am besten mit Fotos. Für die Rückgabe an den Vermieter gibt es ein eigenes Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Schlüsseln. Mehr dazu bei der Wohnungsübergabe.
Alle Schritte von der Planung bis zur Rückgabe zeigt unsere Checkliste für die Wohnungsauflösung.
So machen wir es
Sie erhalten von uns ein schriftliches Festpreisangebot mit allen Leistungen und der Wertanrechnung als eigener Position. Unsere Vertragsbedingungen und die Widerrufsbelehrung bekommen Sie mit dem Angebot. Den Auftrag erteilen Sie bequem per E-Mail, und nach der Räumung übergeben wir die Wohnung mit Protokoll. Alles zum Ablauf finden Sie bei der Wohnungsauflösung.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
Über den Autor
Patrick Grothe
Patrick Grothe ist Gründer und Inhaber der Hauptstadtentrümpler. Seit 2014 berät und unterstützt er private Haushalte, Unternehmen und Nachlasspflegende in ganz Berlin bei der professionellen Durchführung von Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen und Renovierungen.
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